Ferienreglement

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  1. Die erste Urlaubswoche muss bis zum Ende des ersten Quartals bezogen werden. Erfolgt kein Antrag seitens Mitarbeiter, wird der Betrieb den Urlaub entsprechend einteilen. Mitarbeiter mit 5 Wochen Ferien können angehalten werden, 2 Wochen Ferien am Stück zu beziehen. In der Regel sollen in den ersten beiden Jahreswochen bereits Ferien bezogen werden sowie während der Fasnacht.
  2. Urlaubsanträge müssen spätestens 9 Wochen vor dem gewünschten Datum angemeldet werden.
  3. Erfolgt bis Ende des ersten Semesters kein Antrag auf Urlaub im zweiten Semester und hat der Mitarbeiter noch Urlaubsanspruch, wird der Betrieb den Urlaub entsprechend einteilen.
  4. Während der Schulferien haben Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern in der Regel Vorrang auf die entsprechende Ferienzeit. Dies gilt jedoch nur, sofern der Urlaubsantrag Fristgemäss angemeldet wurde. Sollten mehrere Personen mit Kindern Anträge auf die Ferien stellen, so gilt das Prinzip von First-come, First served.
  5. Grundsätzlich gilt das „First-come, First-served“-Prinzip, wobei derjenige, der seinen Urlaub als Erster beantragt hat, auch als Erster Anspruch darauf hat.
  6. Sommerferien sind grundsätzlich den ganzen Sommer zu beziehen und nicht nur in der Zeit der Schulferien.
  7. Zum Start der Sommerferien müssen zwingend von einer Person Ferien bezogen werden.
  8. Es muss immer sichergestellt werden, dass insbesondere in beliebten Urlaubszeiten wie dem Sommer nur eine Person im Urlaub ist. Zwei Mitarbeiter dürfen nicht gleichzeitig abwesend sein.
  9. Von Mitte Dezember bis Ende Dezember gilt eine Feriensperre, in der keine Urlaube genommen werden können.
  10. Sollten Mitarbeiter trotz mehrfacher Hinweise und Aufforderungen keinen Urlaub genommen haben, wird dem Mitarbeiter eine Woche Urlaub nach Einteilung durch den Arbeitgeber angeordnet.
  11. Urlaubstage können nicht ins neue Jahr übertragen werden und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden.
  12. Die Kompensation von Überstunden steht in keinem Zusammenhang mit dem Urlaub und wird unabhängig betrachtet und behandelt.
  13. Lehrlinge sind von diesen Bestimmungen ausgenommen. Ihre Urlaubszeiten richten sich nach den allgemeinen Schulferien und werden individuell betrachtet.
  14. Eine vorläufige Urlaubseinteilung erfolgt durch die jeweilige Geschäftsleitung, endgültige Genehmigung oder Ablehnung erfolgt durch den Personalverantwortlichen. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt jegliche Bestätigung vorbehaltlich.
  15. Sollten Kundentermine während des Urlaubs als Preebooking eingetragen sein, müssen diese so schnell wie möglich kontaktiert und entweder einem anderen Mitarbeiter oder einem anderen Tag zugeordnet werden.
  16. Das Geschäft behält sich das Recht vor, eine Woche als Betriebsferien anzuordnen. Mitarbeiter werden rechtzeitig im Voraus über solche Betriebsferien informiert.